5.2. Mit Schreiben vom 26. November 2021 forderte das Gemeindesteueramt Q._____ die Rekurrenten auf, zusätzliche Unterlagen einzureichen. Weiter enthielt das Schreiben folgenden Passus: "Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass ohne Belege keine Abzüge gewährt werden können. Werden Einnahmen nicht vollständig nachgewiesen, findet eine Veranlagung nach teilweisem Ermessen statt.