"Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit des Ehemannes sei gemäss den nachgereichten Unterlagen auf CHF 22'720 festzulegen" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ und B._____ haben keine Replik erstattet. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: