2. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 18. März 2022 Einsprache. Sie stellten den Antrag, gemäss der beiliegenden Steuererklärung zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 veranlagt zu werden. 3. Mit Schreiben vom 30. März 2022 hat das Gemeindesteueramt Q._____ nach einer Vorprüfung der Einsprache den Rekurrenten Anpassungen der Veranlagung vorgeschlagen.