4. 4.1. Der Rekurrent macht sodann geltend, dass sich der Steuerzahler begründet fragen könne, wer für die Koordination der Steuerämter in Sachen Datenaustausch zuständig sei. In der Replik führt der Rekurrent aus, dass er ein Urteil darüber erwarte, wer für die Beschaffung, Einsicht und das Bewerten von Fremdakten zuständig sei. Damit geht es dem Rekurrenten in der Sache wohl darum, sicherzustellen, dass sich die Steuerbehörden seines Wohnsitzes und jenes seiner geschiedenen Ehefrau betreffend Besteuerung nach den Tarifen A und B künftig untereinander absprechen.