__ klarerweise zur Hauptsache den Unterhalt der Kinder bestreitet. Im Weiteren kann und darf bei der Beantwortung der Frage, wer zur Hauptsache für den Unterhalt eines Kindes aufkommt, auch auf Durchschnittswerte abgestellt werden (VGE vom 20. Dezember 2021 [WBE.2021.243], mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Gemäss der Zürcher Kinderkosten-Tabelle des Amts für Jugend und Berufsberatung vom 1. Januar 2020 belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für zwei fünf- bis zwölfjährige Kinder im gleichen Haushalt auf CHF 1'250.00 pro Monat und Kind.