Pra 105 [2016] Nr. 45 präzisiert: Bei dieser Konstellation müsse, falls die Eltern zu gleichen Teilen zum Unterhalt des Kindes beitragen, der ermässigte Tarif demjenigen zukommen, welcher das niedrigere Einkommen habe. Dies begründete das Bundesgericht mit dem Umstand, dass das kleinere Einkommen proportional die bedeutendere Last -8-