Die Festlegung der konkreten Aufenthalte der Kinder bei ihren Eltern (insbesondere Wochenenden, Ferien eines Elternteils mit den Kindern, Feiertage etc.) erfolgt in der Regel im Voraus anhand eines konkreten Betreuungsplanes und soll die Bedürfnisse der Kinder und der Eltern berücksichtigen. Diesen Betreuungsplan erstellen die Eltern am Ende des Jahres für das Folgejahr. Die Eltern haben einander mindestens ein halbes Jahr im Voraus mitzuteilen, wann sie mit den Kindern Ferien verbringen möchten. Sollte es ausnahmsweise nicht möglich sein, die Kinder zu den abgemachten Zeiten bei sich zu haben, teilt dies der betroffene Elternteil dem anderen Elternteil rechtzeitig im Voraus mit.