Hause bei der Mutter, wo sie von der Grossmutter mütterlicherseits betreut werden. Von Donnerstagmittag bis Samstagmorgen, ca. 9 Uhr, ist der Vater für die Kinder verantwortlich. Er kann während dieser Zeit seine Erwerbstätigkeit zu Hause ausüben oder er organisiert für die Kinder während dieser Zeit eine adäquate Betreuung. Die Wochenenden verbringen die Kinder abwechslungsweise von Samstag, ca. 9 Uhr, bis Sonntag, ca. 18 Uhr, bei der Mutter und beim Vater. Die Feiertage verbringen die Kinder ebenfalls abwechslungsweise bei der Mutter und beim Vater. Dieser Betreuungsmodus gilt auch während den Schulferien.