1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Mit Entscheid des B._____, Präsidium des Familiengerichts, vom tt.mm.2016 wurde die Ehe zwischen dem Rekurrenten und C._____ geschieden. 2.2. In der gerichtlich genehmigten Scheidungsvereinbarung einigten sich der Rekurrent und C._____ betreffend ihre gemeinsamen Kinder D._____, geb. tt.mm.2010, und E._____, geb. tt.mm.2012, wie folgt: "II. Kinderbelange 2. Elterliche Sorge, Obhut, Wohnsitz sowie Kontaktrechte zwischen Eltern und Kinder