4. Den Einspracheentscheid vom 14. Juni 2022 (Zustellung am 20. Juni 2022) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 10. Juli 2022 (Postaufgabe am 11. Juli 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag, dass der Steuertarif für das Jahr 2019 von Tarif A auf Tarif B gewechselt werde. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: