1. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 80'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 21'000.00 veranlagt. Die Besteuerung erfolgte zum Tarif A. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 4. Januar 2022 Einsprache und beantragte, dass die Besteuerung zum Tarif B erfolge. 3. Mit Entscheid vom 14. Juni 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.