10.4.2. Der Angeklagte beantragt, auf die Busse sei "im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten" zu verzichten. Damit wird die Aufhebung der Busse verlangt (Einsprache). Zur Begründung wurde von der damaligen Vertreterin auf die gesundheitliche Situation des Angeklagten verwiesen. Der Angeklagte habe nicht absichtlich gehandelt, sondern sei wegen seiner massiven psychischen Probleme und der Überlastung nicht in der Lage gewesen, die Steuererklärung fachgerecht auszufüllen. Das Stockwerkeigentum in S. sei schlichtweg vergessen worden.