Die Nachsteuern für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 bis 2016 wurden somit auf insgesamt CHF 7'803.50 festgelegt. 10.2.3. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die rechtskräftige Nachsteuerberechnung von CHF 7'803.50 unzutreffend wäre, kann auf diese abgestellt werden. Bei einem Verschuldensanteil des Angeklagten von 100 % ergibt sich folglich ein hypothetischer Steuerausfall von CHF 7'803.50. 10.3. 10.3.1. Nachfolgend ist die Busse für eine vollendete vorsätzliche Steuerhinterziehung zu ermitteln. Dabei ist zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang strafmindernde, strafmildernde oder strafschärfende Umstände zu berücksichtigen sind.