0 0 0 0 Gesamtsatz korrigiertes steuer- 46'772 46'897 47'028 87'632 bares Vermögen zum korrigierten 116'497 116'801 117'120 197'438 Gesamtsatz von Der Angeklagte hat jahrelang die ihm gehörende Liegenschaft in S. nicht deklariert und die jeweils folgende, offensichtlich unvollständige Ermessenveranlagung nie korrigieren lassen und die daraus resultierende ohne Weiteres erkennbare Unterversteuerung in Kauf genommen. Sein Vorgehen ist somit als mindestens eventualvorsätzliche Handlung zu qualifizieren.