3. Mit Strafbefehl vom 12. Januar 2021 auferlegte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2013 bis 2016 eine Busse von CHF 7'803.50. 4. Gegen den Strafbefehl liess A. mit Schreiben vom 18. Februar 2021 Einsprache erheben mit dem Antrag, "(…) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die Busse zu verzichten." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Am 30. Juni 2022 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gegen A. Anklage und stellte folgende Anträge: