4.5. Vorliegend gab es sowohl im Veranlagungsverfahren als auch im Einspracheverfahren einen regen Austausch zwischen dem Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt Q. (vgl. für das Veranlagungsverfahren die Schreiben vom 16. und 26. September 2021 sowie vom 1. und 15. Oktober 2021 und für das Einspracheverfahren die Schreiben vom 4., 6.,11. und 15. Januar 2022). Der Rekurrent wurde unter Vorlage des Vermögensvergleichs aufgefordert, eine Stellungnahme und/oder weitere Unterlagen ein- -7-