2.3. Die Steuerkommission Q. besteht aus der Steuerkommissärin Frau C., dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes Herr E. und drei gewählten Mitgliedern sowie einem Ersatzmitglied (vgl. https://www.Q.ch). Die Steuerkommissärin Frau C. ist gleichzeitig Präsidentin der Steuerkommission. Damit entspricht die Zusammensetzung der Steuerkommission Q. den gesetzlichen Vorgaben, weshalb sie gültige Verfügungen erlassen kann. Nicht erforderlich ist, dass der vom Gemeinderat bestimmte Steueramtsvorsteher sowie die vom Kanton angestellte Steuerkommissärin Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben.