5. Den Einspracheentscheid vom 14. Juni 2022 (zugestellt am 16. Juni 2022) hat A. mit Rekurs vom 2. Juli 2022 (Postaufgabe am 1. Juli 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt folgende Anträge: " Schriftlicher Antrag: Veranlagungsdetails Pos. 5.5 Einkommens Manko ist zu Streichen. Fr. 25000,- Beilage" " Antrag: Der Einsprache-Entscheid vom 14. Juni ist ungültig und ersatzlos Aufzuheben. Beilagen" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.