4.2. Das Bundesgericht führt im Urteil vom 11. Juni 2019 (2C_925/2017) das Folgende aus: "2.3.2. Das Bundesgericht hat die Abzugsfähigkeit von Verzugszinsen (Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG) in seiner jüngsten Rechtsprechung anhand der Praxis der Kantone Genf und Solothurn geklärt. In grundsätzlicher Hinsicht erkannte es, -6-