2. 2.1. Der Vertreter der Rekurrenten beantragt, das steuerbare Einkommen sei mit CHF 25'404.00 zum Satz von CHF 9'022.00 festzulegen. Diesem Antrag liegen die folgenden Verzugszinsen 2018 für die Steuerforderungen 2009 zu Grunde (vgl. Einsprache): Kantons- und Gemeindesteuern CHF 35'178.56 Direkte Bundessteuer CHF 11'778.33 Total CHF 46'956.89 2.2. Die Steuerkommission Q._____ hat die Verzugszinsen mit folgender Begründung nicht zum Abzug zugelassen (Einspracheentscheid, S. 2):