4.4. Die Vorinstanz hat die Aufrechnung von CHF 372'000.00 nicht begründet, sondern diesen Betrag ohne jegliche nachvollziehbare (dokumentierte) Prüfung zum steuerbaren Einkommen des Rekurrenten hinzugerechnet. Erforderlich wäre jedoch der Nachweis eines Aufrechnungstatbestandes bzw. von Aufrechnungsgrundlagen gewesen. Das Abstellen auf einen die -9-