4.3. 4.3.1. Aus den Veranlagungsdetails der definitiven Steuerveranlagung 2016 vom 22. September 2020 ergibt sich, dass ein Reingewinn nach Ermessen in der Höhe von CHF 372'000.00 als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet wurde. Es lässt sich jedoch nicht nachvollziehen, gestützt auf welche konkreten Grundlagen die Aufrechnung masslich festgesetzt wurde.