StG die übertragenen stillen Reserven im Verfahren nach den §§ 206 ff. StG nachträglich besteuert werden, soweit während den der Umstrukturierung nachfolgenden fünf Jahren Beteiligungsoder Mitgliedschaftsrechte zu einem über dem übertragenen steuerlichen Eigenkapital liegenden Preis veräussert werden. Es verstehe sich von selbst, dass für eine steuerneutrale Umstrukturierung ordnungsgemäss Buch geführt werden müsse. Die von der B._____ GmbH übernommenen Werte müssten mit den Schlusswerten des EU A._____ vergleich- und nachvollziehbar sein. Dies sei mitunter der Grund, weshalb -7-