3.1.3. Mit der Veranlagung wurden neben den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ("LA: B._____ GmbH, R._____") ermessensweise CHF 372'000.00 als Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit – im Titel in den Details zur Steuerveranlagung wurde eine Betriebsstäte der EU A._____ in Q._____ erwähnt – aufgerechnet. Wie bzw. auf welcher Basis die Steuerkommission den aufgerechneten Betrag berechnete, wurde nicht näher begründet.