2. 2.1. Der Rekurrent war in der Steuerperiode 2016 gemäss Selbstdeklaration Arbeitnehmer der B._____ GmbH (nachfolgend: B._____ GmbH). In der Steuererklärung 2016 deklarierte der Rekurrent dementsprechend CHF 54'000.00 als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit. Bis und mit Steuerperiode 2015 war der Rekurrent als selbständig Erwerbender mit seinem Einzelunternehmen A._____, C._____ (nachfolgend: EU A._____) tätig und deklarierte ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.