1. Der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 16. Mai 2022 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sei aufzuheben. 2. Die von der Steuerkommission Q._____ ermessensweise vorgenommenen Aufrechnungen von Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit in Höhe von CHF 372'000 sei zu streichen und das steuerbare und satzbestimmende Einkommen entsprechend zu reduzieren. 3. Das steuerbare und satzbestimmende Vermögen sei mit CHF 0.00 zu veranlagen.