habe. Der Rekurrent brachte damit in der Einsprache vor, dass mangels Erlös kein Gewinn angefallen sei. 4.1.2. Der Rekurrent reichte zusammen mit der Replik den zwischen der C._____ als Kreditgeberin und ihm sowie seinen Eltern und seiner Schwester als Kreditnehmer (Solidarschuldner) am tt.mm.jjjj abgeschlossenen Rahmenkreditvertrag über einen Betrag von CHF 780'000.00 ein. Als Sicherheit dienen der C._____ insbesondere Grundpfandrechte an der Liegenschaft in Q._____.