Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q._____ beantragt mit Vernehmlassung vom 13. September 2022 die teilweise Gutheissung des Rekurses, das Kantonale Steueramt mit Vernehmlassung vom 21. September 2022 die Abweisung des Rekurses bzw. für den Fall des Nachweises der Mitfinanzierung der Baukosten dessen teilweise Gutheissung. 7. A._____ hat eine Replik erstattet.