3. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 17. März 2022 Einsprache und beantragte sinngemäss, dass zufolge entschädigungsloser Abtretung von einem Grundstückgewinn / Ertrag von CHF 0.00 auszugehen sei. 4. Mit Entscheid vom 25. April 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 25. April 2022 (Zustellung am 20. Mai 2022) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 20. Juni 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Reformatorisches Begehren