7. Mit letzter Mahnung vom 24. November 2022 wurden A. und B. nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 2'000.00 zu bezahlen mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf den Rekurs nicht eingetreten werde. 8. Das Schreiben mit der letzten Mahnung wurde am 30. November 2022 zugestellt. Die nicht erstreckbare Mahnfrist von 10 Tagen begann am 1. Dezember 2022 zu laufen und endete am Montag, 12. Dezember 2022. -3- 9. Da innert der letzten Frist keine Zahlung einging, ist auf den Rekurs androhungsgemäss nicht einzutreten.