4. A. und B. reichten am 24. August 2022 das Formular "Berechnung des Existenzminimums" unter Beilage eines Steuerbudgets 2020 vom 2. September 2021 (Druckdatum) sowie eine Abrechnung Taggelder der Invalidenversicherung der Ausgleichkasse E. vom 1. Juli 2022 ein. 5. Mit Verfügung des Spezialverwaltungsgerichtes vom 27. September 2022 wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Gleichzeitig wurden A. und B. aufgefordert, innert 14 Tagen ab Rechtskraft des Entscheides einen Kostenvorschuss von CHF 2'000.00 zu bezahlen. 6. Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt.