2. Mit Verfügung vom 22. Juni 2022 wurden A. und B. ersucht, innert 14 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 2'000.00 zu bezahlen. 3. Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 wurden A. und B. aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht bis zum 29. August 2022 das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Berechnung des Existenzminimums" mit den zugehörigen Belegen einzureichen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Verzicht auf die unentgeltliche Rechtspflege angenommen werde, wenn die verlangten Angaben und Unterlagen nicht innert Frist vollständig eingereicht werden.