Das Gericht erkennt: 1. Der Angeklagte wird wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuern 2016 zu einer Busse von CHF 7'751.00 verurteilt. 2. Der Angeklagte hat die Anklagegebühr von CHF 800.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen wird. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 230.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 630.00, werden zu 90 % mit CHF 567.00 dem Angeklagten auferlegt. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 200.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet.