Der Dividendenbeleg sei fälschlicherweise bei den Steuerunterlagen 2017 abgelegt worden. Betreffend der am 20. Februar 2018 beim Gemeindesteueramt Q. nachdeklarierten ausserordentlichen Substanzdividende vom 21. Dezember 2016 sei am 26. März 2018 beim KStA VSt Einsprache gegen den Verrechnungssteuer-Entscheid vom 1. März 2018 erhoben worden. Die Einsprache sei am 8. November 2018 vollumfänglich gutgeheissen worden.