8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Kantonalen Steueramt, Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung (im Folgenden: KStA VSt), den Entscheid betreffend Verrechnungssteuer 2016 vom 1. März 2018, die Einsprache betreffend diesen Entscheid, sowie den Entscheid betreffend Verrechnungssteuer 2016 vom 8. November 2018 einverlangt und zu den Akten genommen. 9. Mit der Vorladung vom 26. Januar 2023 wurde A. eine Reformatio in peius angedroht. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 23. Februar 2023 eine Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 23. Februar 2023 [nachfolgend: Protokoll]). -4-