4. Mit Strafbefehl vom 25. Oktober 2021 auferlegte das KStA A. wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2016 eine Busse von CHF 8'731.90. 5. Gegen den Strafbefehl liess A. mit Schreiben vom 3. November 2021 Einsprache erheben und folgenden Antrag stellen: "Der Strafbefehl und die Bussenverfügung seien vollständig aufzuheben." 6. Am 3. Juni 2022 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gegen A. Anklage und stellte folgende Anträge: