2. Mit Schreiben vom 17. September 2021 teilte das KStA A. mit, es müsse angenommen werden, dass er versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Er habe eine ausserordentliche Dividende von CHF 100'000.00 sowie eine BVG-Rente von CHF 13'236.00, somit insgesamt CHF 113'236.00, in der Steuererklärung 2016 nicht deklariert. Daher werde ein Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm bis zum 15. Oktober 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben. 3. Mit Schreiben vom 20. September 2021 liess A. zur Angelegenheit Stellung nehmen.