"Sollte die Käuferin die Kaufsobjekte innerhalb der nächsten sieben Jahre weiterveräussern wollen, räumt sie hiermit der F. GmbH, mit Sitz in S., X-Strasse 34 (UID CHE-aaa) das alleinige und exklusive Vermittlungs- und Verkaufsmandat zum Vorzugshonorar von 2½ % exkl. MWST auf die Dauer von sieben Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages ein." Im Weiteren führt die Rekurrentin aus, dass sie die Vermittlungsprovision unabhängig vom tatsächlichen Aufwand der F. GmbH habe bezahlen müssen, und reichte in diesem Zusammenhang diverse Buchhaltungsbelege der F. GmbH ein (vgl. Rekursbeilagen).