2.2. Diese Veräusserung war für D. mit einer Überführung der Grundstücke von seinem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen verbunden, wobei der Rekurrentin und D. für die "unterpreisige Wohnungsübergabe an Ehefrau" Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit von D. in Höhe von CHF 10'000.00 aufgerechnet wurden. 2.3. Mit Kaufvertrag vom 16. Juli 2019 verkaufte die Rekurrentin ihr Stockwerkeigentum GB Q. Nr. bbb, 4 ½-Zimmerwohnung, sowie ihr Miteigentum an GB Q. Nr. ccc und ddd, zwei Autoeinstellplätze, zum Preis von CHF 645'000.00 an die C. GmbH.