1. Der vorliegende Rekurs betrifft eine Grundstückgewinnsteuer 2019. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrentin erwarb mit Kaufvertrag vom 23. Mai 2016 von ihrem damaligen Ehemann, D., das Stockwerkeigentum GB Q. Nr. bbb, 4 ½- Zimmerwohnung, sowie das Miteigentum an GB Q. Nr. ccc und ddd, zwei Autoeinstellplätze, zum Preis von CHF 605'000.00. Der Kaufpreis wurde in Höhe von CHF 130'000.00 durch Verrechnung mit güterrechtlichen Ansprüchen der Rekurrentin getilgt.