1. Mit Kaufvertrag vom 16. Juli 2019 verkaufte A. ihr Stockwerkeigentum GB Q. Nr. bbb, 4 ½-Zimmerwohnung, sowie ihr Miteigentum an GB Q. Nr. ccc und ddd, zwei Autoeinstellplätze, zum Preis von CHF 645'000.00 an die C. GmbH. 2. Mit Verfügung vom 23. November 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 80'955.00 bei einer Besitzesdauer von 9 Jahren und einem Steuersatz von 24 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 19'429.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 645'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 558'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 6'045.00 zugrunde.