3.4.2. Zwar ist nicht nur der Normwortlaut massgebend, sondern auch der Normsinn. Ein vom Normwortlaut abweichender Normsinn muss sich allerdings ebenfalls aus dem Gesetz selber ergeben (VGE vom 12. September 2012 [WBE.2012.5]). Die sich am Wortlaut orientierende Auslegung entspricht überdies dem Legalitätsprinzip, welches im Steuerrecht eine wichtige Rolle spielt, weshalb sich die Auslegung stärker am Gesetzeswortlaut zu orientieren hat als in anderen Rechtsgebieten (VGE vom 11. September 2014 [WBE.2013.297]).