3.3. Der Rekurrent macht in der Steuererklärung 2020 "Unterhaltsbeiträge an Ehegatten" von CHF 30'317.00 geltend (Ziff. 12.1). Diese Deklaration steht nicht in Einklang mit der Trennungsvereinbarung, denn daraus geht nicht hervor, dass er seiner getrennt lebenden Ehefrau Unterhaltsbeiträge für ihren Lebensunterhalt zu leisten hat. Aus der Trennungsvereinbarung ergeben sich vielmehr vom Rekurrenten zu leistende (monatliche) Unterhaltsbeiträge für C._____ von CHF 1'300.00 und für D._____ von CHF 1'395.00 inkl. Kinderzulagen.