"Wer für das gleiche Kind bereits einen Abzug von Kinderalimenten nach § 40 lit. c StG vornehmen kann, hat keinen Anspruch auf den Kinderabzug (§ 42 Abs. 1 lit. a Ziff. 4 StG). Somit besteht bei einem Abzug von Kinderalimenten kein Anspruch auf den Kinderabzug (SGE vom 21.03.2019, 3-RV.2018.26)." 2.3. Der Rekurrent beantragt, es sei ihm für seinen Sohn C._____ ein Kinderabzug zu gewähren. Zur Begründung macht er geltend, dass er für C._____ vollumfänglich direkt selber aufkomme und nur für D._____ Unterhaltszahlungen an B._____ leiste (Rekurs).