2.1 B._____ bleibt weiterhin mit den Söhnen C._____, geb. tt.mm.2012 und D._____, geb. tt.mm.2014, an der R-Strasse 26 in Q._____ wohnhaft. 2.2 A._____ hat die eheliche Wohnung per tt.mm.2019 verlassen. Er wohnt an der S-Strasse 26 in Q._____. 2.3 Die Eltern beantragen die alternierende Obhut. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt bestehen. Das heisst, wichtige Erziehungs- und Ausbildungsfragen sowie Fragen, die die Gesundheit der Kinder betreffen, sind miteinander zu besprechen.