6. A._____ hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent und seine Ehefrau B._____ haben am tt.mm.2019 die folgende Trennungsvereinbarung geschlossen: "1. Die vorgenannten Eheleute haben in gegenseitiger Übereinstimmung, ab dem tt.mm.2019 ihren gemeinsamen Haushalt an der R-Strasse 26, auf unbestimmte Zeit aufgelöst und leben getrennt voneinander. [….] 2. Für die Zeit des Getrenntlebens vereinbaren die Eheleute folgendes: