1. Mit Verfügung vom 17. März 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 31'600.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde kein Kinderabzug gewährt. 2. Gegen die Verfügung vom 17. März 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 7. April 2022 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: "A._____ sei ein Kinderabzug zu gewähren." 3. Mit Entscheid vom 3. Mai 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.