5.7.2. In tatsächlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die Bestätigung des J._____ Vorsorgeplans durch die Vorsorgekommission der H._____ AG einzig durch den Rekurrenten sowohl als Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter unterzeichnet wurde (vgl. J._____ Vorsorgeplan). Die Vorsorgekommission der H._____ AG betreffend den J._____ Vorsorgeplan, welche paritätisch zu besetzen ist, besteht demnach nur aus dem Rekurrenten als Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter. Der Rekurrent kann folglich den Vorsorgeplan bzw. Anschlussvertrag auch alleine kündigen. Die dafür notwendige schriftliche Bestätigung der Vorsorgekommission kann er sowohl als Arbeitnehmer- als auch als Arbeitgeber-