Der Rekurrent könne als einziges Mitglied des Verwaltungsrats zwar bestimmen, welche Position die H._____ AG als Arbeitgeberin in den Vertragsverhandlungen mit einem potentiellen Arbeitnehmer einnehme, nicht jedoch die Position des Arbeitnehmers. Auch wenn der Arbeitsvertrag einmal abgeschlossen sei, könne der Rekurrent den AHV-pflichtigen Jahreslohn seines Mitarbeiters nicht mehr frei bestimmen. Folglich hänge die Höhe des für den J._____ Vorsorgeplan massgebenden Jahreslohns nicht allein vom Willen des Rekurrenten ab (vgl. Rekurs und Replik).