Vielmehr sei für solche Änderungen die Vorsorgekommission, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der H._____ AG, zuständig. In rechtlicher Hinsicht führt der Vertreter aus, wie hoch der AHV-pflichtige Lohn sei – der für die Lohnschwelle von CHF 200'000.00 massgebende Jahreslohn entspreche dem AHV-Jahreslohn – ergebe sich allein aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag und den dazugehörigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Der Rekurrent könne als einziges Mitglied des Verwaltungsrats zwar bestimmen, welche Position die H._____ AG als Arbeitgeberin in den Vertragsverhandlungen mit einem potentiellen Arbeitnehmer einnehme, nicht jedoch die Position des Arbeitnehmers.